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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 8 R 814/10   

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https://dejure.org/2012,32048
LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 8 R 814/10 (https://dejure.org/2012,32048)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - L 8 R 814/10 (https://dejure.org/2012,32048)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - L 8 R 814/10 (https://dejure.org/2012,32048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 43 SGB 6, § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6, § 43 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 6, § 43 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6
    Gesetzliche Rentenversicherung - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - Drei-Fünftel-Belegung - Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - berufsständische Versorgung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 8 R 814/10
    Es verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), dass der Gesetzgeber den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit überhaupt von weiteren Bedingungen als denen eines medizinischen Leistungsfalls und der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit abhängig gemacht hat (s. BVerfGE 75, 78ff und daran anschließend etwa den Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2002 - 1 BvR 1361/93, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6).

    Dieser Aufwand wäre zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen (s. etwa BVerfGE 75, 78 [104]): Die Rechtsvorschriften für die Versorgungswerke, denen der Kläger angehörte, sehen bei Fortsetzung der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI (zwar nicht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der berufsständischen Versorgung befreien zu lassen, aber) stark verminderte Beiträge zu den Versorgungswerken vor (für den Bereich der Bayerischen Ärzteversorgung: Gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung die Hälfte des Mindestbeitrages nach § 22 Abs. 4 Satz 2 der Satzung, entsprechend 1/16 des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung - dies hätte etwa für das Jahr 2002 bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 54.000,-- ? und einem Beitragssatz von 19, 1 v.H. einen Jahresbeitrag von 644, 63 ? ergeben; für den Bereich der Berliner Ärzteversorgung: Gemäß § 26 Abs. 3 i.V. mit § 30 der Satzung das 0, 1fache der Summe der höchsten monatlichen Pflichtbeiträge im selben Jahr - dies hätte 2005 bei einem Jahresverdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 62.400,-- ? und einem Beitragssatz von 19, 5 v.H. einen Jahreshöchstbetrag von 1.216,80 ? ergeben).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Befreiung von der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 8 R 814/10
    Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind ausschließlich die, die in § 125 SGB VI in der jeweils geltenden Fassung genannt werden oder worden sind (s. in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 1060/05 u.a., SozR 4-2600 § 6 Nr. 7).
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01

    Pflichtmitgliedschaft eines Arztes in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 8 R 814/10
    Einen Anspruch auf eine aus subjektiver Sicht "optimale", eventuell unterschiedliche Systeme kombinierende Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder Eintritt einer Altersgrenze gibt das Grundgesetz nicht (s. etwa, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. August 2004 - 1 BvR 285/01, SozR 4-2600 § 6 Nr. 2).
  • BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93

    Keine Verletzung des GG durch Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 8 R 814/10
    Es verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), dass der Gesetzgeber den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit überhaupt von weiteren Bedingungen als denen eines medizinischen Leistungsfalls und der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit abhängig gemacht hat (s. BVerfGE 75, 78ff und daran anschließend etwa den Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2002 - 1 BvR 1361/93, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6).
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